Grüß Gott
Gewährung von Zuwendungen für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
(25.10.2011) Ausnahmeregelung für die Gnotschaften im südlichen Landkreis
Die in Bayern zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung verpflichteten Kommunen haben große Anstrengungen unternommen, um ihren Bürgern einwandfreies Trinkwasser liefern zu können und das Abwasser soweit zu reinigen, dass die hohe Qualität der Gewässer erhalten werden kann. Wie Stimmkreisabgeordneter Roland Richter mitteilt, hat der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Markus Söder die Auszahlung aller Anträge diese Themen betreffend bekanntgegeben. Von den insgesamt 11 Millionen Euro profitiert auch das Berchtesgadener Land mit insgesamt rund 950 Tausend Euro. Nahezu alle Einwohner Bayerns, so der Minister, sind an eine kommunale Trinkwasserversorgung angeschlossen. Auch bei der Abwasserentsorgung strebt Bayern auf eine “ordnungsgemäße“ Flächendeckung zu. Richter begrüßt, dass mit den Mittel für den Landkreis das Ziel der kompletten Ersterschließung nahezu erreicht ist. Mit Berchtesgadens 1. Bürgermeister Franz Rasp hatte sich Richter für die Erlangung der Mittel stark gemacht. Möglich wurde die Bezuschussung erst, als nach mehrfacher Intervention Richters und Rasps der bayerische Finanzminister die Ausnahmeregelung für die „Gnotschaften“ genannten Ortsteile im südlichen Landkreis genehmigte.
Diese Regelung war notwendig, da Gnotschaften bayernweit nur im Berchtesgadener Land vorkommen. Richter und Rasp betonen die gute Zusammenarbeit mit den Ministerien für Umwelt und Finanzen sowie dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein, die auch von einem Schreiben des Umweltministers bestätigt wurde.
Beide verweisen auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Zusammenarbeit zum Wohle kommunaler Interessen: “Die Zuwendungen beweisen, wie wichtig eine starke kommunale Interessensvertretung ist, denn gute Landespolitik kann nicht an den Anliegen der Gemeinden vorbei gehen.“




